Mir Urteil (Az. 11 U 249/14) vom 26. März 2015 hat das OLG Celle nach Befall von Bettwanzen & Bissen im Hotelzimmer wie folgt geurteilt:
- die Kläger erhielten Schadenersatz (Minderung / Rückerstattung des Reisepreises)
- die Kläger erhielten Schmerzensgeld in Höhe von 500 - 1000 Euro
- materiellen Schadensersatz für die unbrauchbar gewordenen Koffer und Kleidungsstücke
Der Reiseveranstalter / Hotel hätten hier den Entlastungsbeweis führen müssen. Es reicht dafür nicht aus, das es möglich ist, dass die Reisenden selbst oder die unmittelbar vorherigen Gäste , die Bettwanzen eingeschleppt haben könnten, solange der Reiseveranstalter / Hotel dies nicht beweist.
Ferner müssen Hotels ein Konzept gegen Bettwanzen haben. Der Hotelbetreiber muss sich dieses Problems zumindest bewusst sein und diejenigen Maßnahmen ergreifen, mit denen sich Schaden von seinen Gästen fernhalten lässt, ohne dass der Kostenaufwand unmutbar groß wird. Unzumutbar wäre z.B. die Hotelzimmer zur bloßen Verbeugung in regelmäßigen Abständen von einem Kammerjäger mit Pestiziden oder mit einem Hochtemperatur-Dampfreiniger behandeln zu lassen.
Mit diesem Urteil hat das OLG Celle ein Präzendensurteil gefällt, welches es betroffenen Reisenden in Zukunft leichter machen wird, ihren Regress durchzusetzen.
Es geht hierbei jedoch nicht nur um die evtl. Geldleistungen die gezahlt werden müssen. Viel größer ist der Imageschaden für die Hotels, wenn ein solcher Bettwanzenbefall in den Bewertungsportalen veröffentlicht wird, oder aufgrund von Bekanntwerden, große Kunden (Firmenkunden) ihre Verträge kündigen.
Lassen Sie es nicht soweit kommen. Sie können hier Präventivmaßnahmen treffen. Die Absuche Ihrer Hotelzimmer und gefährdeten Räume mit unserem Bettwanzenspürhund ist eine effiziente Möglichkeit. Der Hund riecht die Wanzen selbst für uns nicht sichbaren Stellen. Bei dieser Absuche muss kein Inventar demontiert werden. Die Trefferquote liegt deutlich höher, als bei der Absuche durch den Kammerjäger, denn der Hund riecht, was wir nicht sehen. Auch die Kosten sind hierbei überschaubar. Mittlerweile lassen gerade Luxushotels ihre Zimmer präventiv durch uns einmal jährlich absuchen. Diese Art der Prävention erfüllt die Maßnahmen "Schaden vom Gast ferzuhalten".
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Urteil des OLG Celle (Bettwanzen im Hotel)
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